Schleswig-Holstein schafft die Mietpreisbremse ab und lässt die Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auslaufen. Das hat die Landesregierung beschlossen. Sie setzt auf andere Instrumente, um die Höhe der Mieten im Zaum zu halten.
Schleswig-Holstein schafft die Mietpreisbremse ab und lässt die Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auslaufen. Das hat die Landesregierung beschlossen. Sie setzt auf andere Instrumente, um die Höhe der Mieten im Zaum zu halten.
Als erstes Bundesland schafft Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse vorzeitig ab. An sich wäre die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein noch bis zum 30.11.2020 in Kraft; dann liefe die entsprechende Landesverordnung aus. Bis dahin will die Landesregierung aber nicht warten und hat angekündigt, die Mietpreisbremse bereits zum 30.11.2019 abzuschaffen. An diesem Tag läuft auch die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen aus.
Derzeit gilt die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein in zwölf Kommunen, darunter Kiel, Sylt und mehrere Orte im Hamburger Speckgürtel. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen ist in 15 Kommunen von 20 auf 15 Prozent herabgesetzt.
Land will Wohnraum schaffen statt Mieten regulieren
Statt auf eine Regulierung der Miethöhe setzt das Land künftig auf Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus. So soll mehr Bauland geschaffen und das vorhandene Bauland besser genutzt werden. Hierzu will das Land die Landesbauordnung vereinfachen. Unter anderem sollen Aufstockungen und Umnutzungen von Bestandsgebäuden erleichtert werden.
Außerdem will das Land Wohneigentum stärker fördern, die Bedingungen für den Bau von Wohnungen verbessern und das Wohngeld dynamisieren. Schließlich soll § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, der Mietpreisüberhöhungen sanktioniert, reformiert und praxistauglicher ausgestaltet werden. Eine entsprechende Initiative will das Land in den Bundesrat einbringen.
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag 2017 hatten sich CDU, Grüne und FDP verständigt, die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung durch ein Bündel ordnungsrechtlicher Maßnahmen und neuer Förderinstrumente zu ersetzen.