Immobilien
Ihre Branche in guten Händen
Das Ganze sehen: Alle Leistungen aus einer Hand
Die Immobilienwirtschaft ist eine Branche, die viel Spezialwissen verlangt. Rentabilität, Investitionsentscheidungen und rechtssicheres Handeln hängen ganz wesentlich von der Aussagekraft der zugrundeliegenden Zahlen ab. Als Steuerberatungskanzlei haben wir uns auf die Belange der Immobilienwirtschaft spezialisiert. Von der digitalen Buchhaltung über die steuerliche Beratung bis zur optimalen Gesellschaftsstrukturierung: Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Zahlen kennen, richtig bewerten und damit planen können. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Ihnen zusätzlich Rechtsberatungen und Immobilienbewertungen an.
» Spezialisierung bedeutet für unsere Mandanten Sicherheit: Wir kennen die Gesetzgebung, stellen Fragen gezielter und kennen die Problemfelder und –lösungen genauer.«
: Steuerliche Beratung, Rechtsberatung und Immobilienbewertung bieten wir unseren Mandanten aus einer Hand an, in dem wir für eine rechtliche Beratung unsere Partnersozietät Trebing & Bert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt und für die Immobilienbewertung und -verwertung andere externe Spezialisten hinzuziehen.
» Wir bündeln alle Leistungen in einer Hand, weil das weniger Reibungsverluste an den Schnittstellen erzeugt «
Wir erleichtern und unterstützen unsere Mandanten bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und machen in hochwertigen Jahresabschlüssen die wirtschaftliche Gesamtsituation erkennbar. Damit schaffen wir die Basis für ein erfolgsorientiertes Management des Immobilienbestands. Wir können auch groß und international – mit Konzernabschlüssen für sehr große Immobiliengruppen nach IFRS haben wir langjährige Erfahrung. Bei der Kommunikation mit internationalen Investoren und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterstützen wir unsere Mandanten mit fließendem, verhandlungssicherem Englisch.
Für mehr Informationen schreiben Sie uns gerne.
Steuerliche Optimierungen erkennen
Immer wieder erleben wir, dass wichtige steuerliche Optimierungspotenziale unseren Mandanten unbekannt sind. Durch die Kombination aus Branchenkenntnis und steuerlicher Expertise sind wir vertraut mit den aktuellen Regelungen und schöpfen alle Möglichkeiten aus, ohne Risiken einzugehen. Beispiele dafür sind:
Vermeidbare Gewerbesteuerbelastungen durch Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
Unternehmen, die Gewerbesteuerbelastungen auf Vermietungseinkünfte vermeiden möchten, dürfen Betriebsvorrichtungen wie zum Beispiel Kamine, Lastenaufzüge etc. nicht mitvermieten.
Optimierung der umsatzsteuerlichen Strukturen, z.B. durch Organschaften
Die umsatzsteuerliche Organschaft ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung für Immobiliengruppen mit Gesellschaften ohne oder nur teilweiser Vorsteuerabzugsberechtigung. Dies kann zum Beispiel die Vermietung von Wohnimmobilien oder die Vermietung an Banken, Versicherungen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime sein. Derartige Vermietungen haben kein Vorsteuerabzugsrecht – entstehende Vorsteuerbeträge sind also ein Kostenfaktor. Im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist es Unternehmen in diesen Bereichen möglich, untereinander Leistungen zu erbringen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind und deshalb auch nicht zur Entstehung von nicht abzugsberechtigen Vorsteuerbeträgen führen.